Nach dem Sozialgesetzbuch dürfen Betreuungsleistungen, Haushaltsnahetätigkeiten und Freizeitaktivitäten angeboten werden. Personen die Leistungen nach §45 b SGB XI erhalten, können über den Pflegestützpunkt Berlin folgende Leistungen erhalten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kurzbeschreibung der angebotenen Leistungen nach § 45 b SGB XI
1. Spaziergang
• Steigerung des persönlichen Wohlbefindens und der körperlichen Fitness
• Erledigung von besonderen Wünschen, die nicht durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt sind
2. Gespräch
• Biographiearbeit / Vorlesen
• Bei Bedarf Konfliktmanagement mit Helfern oder Angehörigen
3. Angehörigenarbeit bei gleichzeitiger Betreuung des Patienten
• Gespräche, Entlastung – ohne den Patienten
• Beratung und Einbeziehung in die Pflege
4. Gruppenarbeit
• Feiern (Geburtstag) in und außerhalb der Häuslichkeit
• Lichterfahrten / Weihnachtsmarkt / Dampferfahrten
• Veranstaltungen (Theater, Kirchennachmittage, Austellungen)
• Durchführung von Film- und Musiknachmittagen
5. Freizeitgestaltung
• Hilfe bei der Vorbereitung persönlicher Feiern (Geburtstage o.ä.)
• Bastel-, Rätsel- oder Spielnachmittage, sofern keine Leistungen gem. LK 31 oder 33 erbracht werden
• Individuelle Ausflüge
• Begleitung zu Angehörigen
6. Unterstützung in besonderen Lebenslagen
• Persönliche Hilfestellung bei besonderen Krisensituationen
• Vor- und Nachbereitung bei Krankenhausaufenthalten
• Besuch im Krankenhaus
• Hilfestellung bei Wohnungseinrichtung
7. Großveranstaltungen auf Anfrage
Ein Gedanke zu „Aktivitäten und Angebote nach §45 b SGB XI“
Kommentare sind geschlossen.